24.06.2002 | Vorstösse und Anträge

Interpellation EVP, Polizeikontrollen nach Festivals / Dorffesten

An den verschiedenen Dorffesten wird zum Teil exzessiv Alkohol konsumiert und anschliessend noch Auto gefahren. Wie wird in Lyss diesem Umstand begegnet und ist es nicht möglich, konsequenter zu kontrollieren.

Alljährlich finden in Lyss das Piccadilly Pub Fest, der Lyssbachmärit und weitere ähnliche Anlässe statt. Ein grosser Teil der BesucherInnen benutzt jeweils ein Fahrzeug, um zu den betreffenden Lokalitäten zu gelangen.

An diesen Festen wird allerdings vornehmlich Alkohol getrunken und auffallend immer mehr exzessiv. Bekanntlich wird die Fahrtüchtigkeit ja schon durch geringe Mengen Alkohol erheblich eingeschränkt.

Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit gibt es daher viele FahrzeuglenkerInnen, die sich in angetrunkenem Zustand auf den Heimweg machen, d.h. mit einem Promillespiegel von mehr als 0.8. Dies birgt grosse Risiken für die Fahrzeuginsassen, aber auch für alle anderen, die sich zu der Zeit auf der Strasse befinden.

 

Aus diesem Grund fragen wir den Gemeinderat,

 

* wie diesem Umstand in Lyss generell begegnet wird.

* ob es nicht möglich ist, FahrzeuglenkerInnen nach solchen Anlässen konsequenter zu kontrollieren, um zu erreichen, dass sie in Zukunft nicht über den Grenzwert hinaus trinken.

 

Stellungnahme des Gemeinderats (28. Oktober 2002):

Festivals und andere Anlässe, bei welchen auch Alkohol ausgeschenkt wird, haben meistens regionale Anziehungskraft. Aus diesen Gründen sind diese entsprechend bekannt und viele, insbesondere auswärtige Besucher, gelangen mit einem Motorfahrzeug dorthin. Alkoholkontrollen können aufgrund der personellen Ressourcen durch die Gemeindepolizei selbst nur stichprobenweise vorgenommen werden. Bei Anhaltung eines Lenkers oder einer Lenkerin, welche/r den erlaubten Grenzwert von zur Zeit 0,8 Promillen überschritten hat, wird diese/r nach Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen Prozedur, beim Untersuchungsrichteramt verzeigt.

Diese Prozedur ist sehr zeitintensiv: Nach einem "positiven" Atemlufttest, wird die Person zur Blutentnahme ins Spital begleitet und polizeilich befragt. Dieser Vorgang dauert rund zwei Stunden. Während dieser Zeit ist die betreffende Patrouille beschäftigt und kann folglich keine weiteren Kontrollen vornehmen.

Für grossangelegte Verkehrs- und damit auch Alkoholkontrollen, ist die örtliche Polizei auf die Unterstützung der Kantonspolizei Bern und deren Verfügbarkeit angewiesen. Solche Aktionen, welche auch in diesem Jahr noch vorgesehen sind, werden längere Zeit im Voraus geplant.

Fazit

Der Missbrauch von Alkohol oder Betäubungsmitteln (auch durch FahrzeuglenkerInnen ist ein gesellschaftliches Problem. Durch den Bund und die Kantone werden die bekannten, landesweiten Aufklärungskampagnen durchgeführt.

 

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass es sich beim "Fahren unter Alkohol- und/oder Betäubungsmittel-Einfluss" um eine ernst zu nehmende Problematik handelt. In Bezug auf die in Lyss stattfindenden Festanlässe wird die Gemeindepolizei aus diesem Grund im Rahmen ihrer bereits ausgedehnten Patrouillentätigkeit, insbesondere auch an den Wochenenden, künftig vermehrt Präsenz markieren und entsprechende Kontrollen vornehmen. Für grossangelegte, repressive Massnahmen wird sie weiterhin mit der Kantonspolizei Bern zusammenarbeiten. Flankierend dazu wird mit vermehrter Information im Vorfeld von Anlässen gearbeitet.

 

Erwägungen

Stefan Hochstrasser: Die Fraktion EVP dankt dem GR für die Beantwortung der Interpellation. Es ist erfreulich, dass diese Problematik ernst genommen wird. Es wird von zeitintensiven Stichproben gesprochen. Es geht nicht darum, so viele AutofahrerInnen wie möglich auf Alkohol am Steuer zu überprüfen. Es geht um eine Vorzeigewirkung. Es soll im Bewusstsein der AutolenkerInnen verankert sein, dass Präventivkontrollen durchgeführt werden. Vor allem bei jungen Automobilistinnen und Automobilisten fehlt das Bewusstsein, wie schnell 0,8 Promille Alkohol im Blut sind.

Gibt es für die Organisatoren von Festen Auflagen im Zusammenhang mit Aufklärungskampagnen?

Wie wird es konkret gehandhabt, dass im Vorfeld von Anlässen mit vermehrter Information gearbeitet wird? Die Lysser- und Aarbergerwoche machte eine Umfrage zu

dieser Interpellation. Das Resultat viel deutlich aus. 20 % hatten keine Meinung und 70 % waren der Meinung, dass diese Interpellation ein berechtigtes Anliegen ist. Es geht um die Sicherheit.

 

Beschluss (stillschweigend)

Der Grosse Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation EVP /

Polizeikontrollen nach Festivals / Dorffesten.