Überbauungsordnung Nr. 22-11 "Erli"
Ausgangslage
Die Überbauungsordnung Erli wurde 1985 vom GGR beschlossen. Eine der Grundideen, der damaligen auf verdichtetes Bauen ausgelegten Überbauung besteht darin, Parkplätze lediglich in beschränktem Umfang anzubieten. Leider widerspricht die Realität diesem an sich guten Gedanken. Nach einer gewissen Zeit, aber auch mit dem Grösserwerden der Kinder, wuchs der Wunsch nach mehr Parkplätzen. Diesem Bedürfnis kann heute, dank der Aufhebung der kantonalen Parkplatzverordnung (Änderung BauV, Dezember 1999), entsprochen werden, sofern das Problem der beschränkten Platzverhältnisse im Erli planerisch gelöst werden kann.
In den Überbauungsvorschriften Erli sind die Zufahrts- und Parkierungsbereiche genau festgelegt. Alle Parkierungsbereiche in den umliegenden Baufeldern, sind bereits mit der maximalen Anzahl Parkplätze belegt. Eine Erweiterung der Abstellplätze kann nur durch eine Änderung der Vorschriften erfolgen. Innerhalb der verdichteten Überbauung, ist eine Anordnung weiterer Baufelder für Parkierung jedoch nicht sinnvoll. Als Lösung bietet sich eine Erweiterung nach aussen an.
Christine Schnegg: Die Fraktion EVP stimmt der Änderung der Überbauungsordnung zähneknirschend zu. Einerseits nimmt die Lysser Bevölkerung zu, was auch gut ist, und andererseits weiss man, dass gleichzeitig der Individualverkehr ständig zunimmt. Wo ist für Lyss die Grenze, der Zunahme des Autoverkehrs immer wieder Rechnung zu tragen? Könnte sich Lyss nicht ebenfalls dadurch auszeichnen, dass der Bevölkerung signalisiert wird, dass gesunde Luft, unverbaute Kuhweiden, viel Bewegung und die Benützung des öffentlichen Verkehrs mindestens so viel Lebensqualität bringen kann, wie mehr als ein Auto pro Familie und ein Parkplatz möglichst nahe beim Haus.
Wenn dieser Änderung der Überbauungsordnung zugestimmt wird, bringt die Fraktion EVP gleichzeitig den Wunsch an, die Parkierungssituation am Rossiweg im Auge zu behalten. Nach dem Bau der 32 Parkplätze zusammen mit den Nischen der Besucherparkplätze, sollten die Autos nicht mehr am Strassenrand parkieren und somit die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der spielenden Kinder gefährden dürfen.
Aus diesem Grund wünscht die Fraktion EVP, dass gegebenenfalls am Rossiweg ein Parkverbot zu realisieren ist.
Beschluss (einstimmig)
Der Grosse Gemeinderat beschliesst die Änderung der ÜO Nr. 22-11 "Erli", mit Änderung
der Überbauungsordnung und des Zonenplanes.




